Klassenfahrten

Alle Klassenfahrten sind bis zum Herbst 2020 abgesagt. Siehe dazu in der 2. Auflage der Handreichungen: "Schulfahrten wie Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten finden aufgrund der unklaren Reiselage in vielen Regionen und Ländern bis zum Beginn der Herbstferien [2020] nicht statt."

Eine wichtige Information zur Kostenübernahme: "Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht. Zur Einhaltung der Schadensminderungspflicht ist wie folgt vorzugehen:

• Prüfen Sie, ob es eine Umbuchungsmöglichkeit für einen späteren Zeitpunkt gibt.

• Machen Sie Ansprüche gegen eine Reiserücktrittsversicherung geltend.

• Machen Sie geltend, dass ersparte Aufwendungen nicht in Rechnung gestellt werden.

Nähere Informationen über die Abwicklung der Kostenerstattung erhalten Sie zeitnah über das zuständige Staatliche Schulamt."

 

Wie in dem Schreiben des Ministers vom 17.4.2020 mitgeteilt, entfallen Klassenfahrten, Exkursionen, Betriebspraktika und ähnliches bis zu den Herbstferien und sind zunächst keine Neubuchungen für das kommende Schuljahr vorzunehmen. Es gelten die bereits kommunizierten Regelungen zur Kostenübernahme und die Einhaltung von Schadenminderungspflichten.