Für den Übergang in eine weiterführende Schule im Schuljahr 2024/25 stehen diese Informationen für die aktuellen 4. Klassen des Schuljahrs 2023/24 zur Verfügung:
Auch im Jahr 2023 plant der Kreiselternbeirat zusammen mit dem Landrat und dem Staatlichen Schulamt Rüsselsheim eine Veranstaltung mit Diskussion für Eltern, die sich gerade im Entscheidungsprozess für eine weiterführende Schule befinden.
Der Termin wird Anfang November 2023 sein, er befindet sich gerade im terminlichen Abstimmungsprozess und wird in Präsenz im Landratsamt Groß-Gerau stattfinden.
Am 15.5.2023 hat der Kreiselternbeirat diese Pressemitteilung zum vergangenen Lenkungsverfahren des Schuljahrs 2023/24 veröffentlicht:
Schulwahl? Leider verloren!
Lenkungsverfahren zum Übergang in die weiterführende Schule im Kreis Groß-Gerau
Die Schulträger im Kreis Groß-Gerau haben Vereinbarungen zur Änderung des bestehenden Lenkungsverfahrens zum Übergang in die weiterführende Schule getroffen. Diese Änderungen wurden ohne ausreichende Beteiligung und Information der Elternschaft beschlossen.
Hintergrund ist der Mangel an Schulplätzen im Norden des Kreises, der im letzten Lenkungsverfahren zu erheblichen Unruhen geführt hat. Aufgrund unzureichender Berücksichtigung des notwendigen Platzbedarfs an den weiterführenden Schulen - insbesondere den Gymnasien - wurden ca. 150 Schülerinnen und Schüler gegen den Elternwillen an Gesamtschulen zugewiesen oder aufgrund verkehrstechnischer Unerreichbarkeit der Schulen nicht zugewiesen (ca. 60).
Durch gemeinsame Anstrengungen der Schulträger, des Schulamtes, der Schulleitungen und des Kreiselternbeirats wurden schließlich fünf zusätzliche Gymnasialklassen eingerichtet, so dass fast alle Gymnasialwünsche erfüllt werden konnten.
In diesem Jahr haben die Schulträger Groß-Gerau und Rüsselsheim vereinbart, vorrangig nach dem so genannten „Wohnortprinzip“ zu lenken. Wer nun glaubt, dass jeder Schüler der Schule zugewiesen würde, die seinem Wohnort am nächsten liegt, der irrt (siehe unten). Der Landkreis wurde in drei Regionen unterteilt, innerhalb derer die Zuweisung der Gymnasialplätze an erster Stelle erfolgen soll. Die Elternschaft wurde bei diesen Änderungen nicht ausreichend beteiligt und informiert.
Diese Vorgehensweise bedeutet, dass ein Gymnasialwunsch außerhalb der zugewiesenen Region nicht erfolgreich sein kann und somit die Wahlmöglichkeiten der Eltern eingeschränkt werden. Es muss geprüft werden, ob diese Vorgehensweise mit dem Schulrecht vereinbar ist.
Durch die Zuordnung der Gemeinden zu den drei Regionen haben einige Schülerinnen und Schüler längere und umständlichere Schulwege (z.B. ist Leeheim dem Gymnasium Gernsheim zugeordnet. Weil die Schulträgerübergreifende Zuordnung die Gesamtschulen nicht umfasst, müssen Schülerinnen und Schüler aus Nauheim mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Groß- Gerau fahren, obwohl die Gerhart-Hauptmann-Schule in Königstädten näher ist). Auch inhaltlich gibt es Einschränkungen: Z. B. können Schülerinnen und Schüler aus dem Süden des Kreises z.B. nicht Spanisch als zweite Fremdsprache wählen, da dies am Gymnasium Gernsheim nicht angeboten wird.
Die Elternschaft steht dem neuen Verfahren - je nach Betroffenheit - sehr ablehnend gegenüber. Es ist nicht sicher, ob Mitbestimmungsrechte verletzt wurden, aber zumindest wurde das Angebot der Elternschaft zur Mitarbeit ignoriert und die Mitbestimmungsrechte der Eltern wurden nachteilig ausgelegt.
Der Wortlaut der Vereinbarung liegt uns nicht vor und eine Einsichtnahme wurde uns mit dem Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit verweigert. Wir haben lediglich eine Pressemitteilung und eine Zusammenfassung, die uns vom Schulträger auf Anfrage zugesandt wurde. Über den Landeselternbeirat wurde der Sachverhalt an das Hessische Kultusministerium herangetragen, das nun prüfen soll, ob dieses Vorgehen mit dem Schulrecht vereinbar ist.
Auch wenn restriktive Maßnahmen bei der Schülerlenkung im Nordkreis unumgänglich sein mögen, so stellt sich doch die Frage, warum es eine Grenze zwischen den Gemeinden in Groß-Gerau Mitte und Groß-Gerau Süd geben soll, die alle zum Schulträger Groß-Gerau gehören. Hier hat der Schulträger das Rüsselsheimer Problem zum Problem des gesamten Kreises gemacht.
Fazit:
Wir halten es für problematisch, dass die Änderungen im Lenkungsverfahrens ohne ausreichende Transparenz und Information der Elternschaft erfolgt sind. Es ist nicht sichergestellt, dass alle betroffenen Eltern die Auswirkungen des neuen Verfahrens vollständig verstehen und dass ihre Interessen ausreichend berücksichtigt wurden.
Insbesondere die Einschränkung des Elternrechts bei der Wahl der weiterführenden Schule und die damit möglicherweise verbundenen längeren Schulwege für einzelne Schülerinnen und Schüler sind aus unserer Sicht bedenklich. Auch inhaltliche Einschränkungen, wie die Nichtwählbarkeit bestimmter Fremdsprachen, sind für einige Schüler und Eltern nicht akzeptabel.
Es ist wichtig, dass die Schulträger im Interesse der Schüler und Eltern handeln, und dies in Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Elternmitwirkungsgremien geschieht. Wir fordern daher eine transparente und offene Kommunikation sowie eine umfassende Einbindung der Elternschaft in Entscheidungen, die ihre Interessen betreffen.
Insgesamt halten wir das Lenkungsverfahren in seiner jetzigen Form für problematisch und fordern eine kritische Überprüfung der Verfahrensänderung durch die Schulträger und das zuständige Schulamt. Wichtig ist, dass die Interessen der Schüler und Eltern im Vordergrund stehen und dass das Recht auf freie Schulwahl sowie die Mitbestimmungsrechte der Eltern gewahrt bleiben.
Der Kreiselternbeirat des Kreises Groß-Gerau
Hier kann die PDF-Datei heruntergeladen werden.
Voraussichtlicher Terminplan für den Übergang in die weiterführenden Schulen mit hessenweit einheitlich geregeltem Verfahren (die exakten Daten stehen noch nicht fest, Stand September 2023):
Auch im Jahr 2022 hat der Kreiselternbeirat zusammen mit dem Landrat und dem Staatlichen Schulamt Rüsselsheim eine Diskussion für Eltern veranstaltet, die sich gerade im Entscheidungsprozess für eine weiterführende Schule befinden:
Am Dienstag, den 29. November 2022, fand dazu eine Veranstaltung statt, an der Eltern sowohl vor Ort im Landratsamt, als auch online über ein Web Seminar teilnehmen konnten. Die Teilnahme war kostenlos und ohne Anmeldung möglich.
Die gesamte Veranstaltung wurde zeitgleich auch als LiveStream bei YouTube aufgenommen, zum Ansehen bitte hier klicken:
Hier gibt es noch einmal die Aufzeichnung der Präsentationen in einer geschnittenen Version:
https://1drv.ms/v/s!AoZ2-nyHsFEakP49G32IyqoC8Id91w?e=nD0kQa
Und hier ist der Fragen-und-Antworten Teil der Veranstaltung:
https://1drv.ms/v/s!AoZ2-nyHsFEakYpJZmm602dkTU4lEw?e=kApjxX
Es wurden SEHR viele Fragen gestellt, die nur zum Teil direkt beantwortet werden konnten. Die nicht beantworteten Fragen wurden zur Bearbeitung an den Landrat und das Schulamt gegeben, hier sind die Antworten:
Zum Öffnen des Schreibens hier klicken.
Wir haben uns sehr über ihre Teilnahme gefreut!
Die 3 Schulträger im Kreis Groß-Gerau:
Schulträger Kreis Groß-Gerau
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Bildung und Schule
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Schulträger Stadt Rüsselsheim
Schulgträger Stadt Kelsterbach
Neues Rathaus - 3. Stock - Zimmer 505
Mörfelder Str. 33
65451 Kelsterbach
Interessante Links zu Angeboten zum Thema Internet und sozialen Medien und insbesondere zu Jugendmedienschutz finden Sie unter Infos für Elternbeiräte / Internet und sozialen Medien.
Der Kreiselternbeirat Groß-Gerau hat eine moderierte Facebook-Seite mit generellen schulischen Themen: www.facebook.com/kreiselternbeiratgg
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